Die Rahmenbedingungen für kleine, struktur- und finanzschwache Gemeinden sind in den letzten Jahren schwieriger geworden. Die Anforderungen an die öffentlichen Leistungen sind generell und insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Soziales stark gestiegen. Der Druck zur Professionalisierung macht auch vor der Region Andelfingen nicht Halt und dürfte mit der Einführung des neuen Gemeindegesetzes weiter steigen. Zudem haben sich mit der Reform des Finanzausgleichs 2012 die finanziellen Rahmenbedingungen für strukturschwache Gebiete weiter verschlechtert. Diese Veränderungen und Entwicklungen sind auch für die Gemeinden und Schulen der Region Andelfingen eine Herausforderung und können ihre Eigenständigkeit gefährden.
Aus diesem Grund haben die Gemeinderäte der Gemeinden Adlikon, Andelfingen, Henggart, Humlikon, Kleinandelfingen und Thalheim an der Thur beschlossen, einen Zusammenschluss ihrer Gemeinden zu prüfen. Ein Zusammenschluss der politischen Gemeinden hätte zwingende Folgen für die Primarschulgemeinden in diesem Gebiet. Das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Gemeindegesetz verlangt nämlich, dass das Gebiet einer Schulgemeinde mindestens das Gebiet einer politischen Gemeinde umfasst (§ 3 Abs. 1 nGG). Aus diesem Grund wurden die Schulgemeinden frühzeitig in die Diskussion miteinbezogen.
Jede Schule muss sich laufend an die sich wandelnden Gegebenheiten in der Gesellschaft, der Gesetzgebung und den Vorgaben der Bildungsdirektion anpassen. Als jüngste Beispiele mögen die Einführung des neuen Berufsauftrages und der Lehrplan 21 erwähnt sein. Diese permanenten Aufgaben führen zu einer enormen Belastung aller Beteiligten, liessen sich aber in einem grösseren Verbund auf mehrere Schultern verteilen. Lösungen müssen so nur einmal, aber gemeinsam erarbeitet werden.
In einer vereinigten Schulgemeinde können sich alle an der Schule Beteiligten auf eine Organisation verlassen, die vom Kindergarten bis zum Eintritt ins Berufsleben dieselbe ist und allen gleiche Bedingungen bietet. Sämtliche Kinder und Jugendliche erhalten eine optimale Ausbildung, so dass sie am Ende der obligatorischen Schulzeit die für sie richtige Anschlusslösung wählen und finden.
Die vertiefte Prüfung einer Fusion der politischen Gemeinden und der Schulgemeinden bzw. die Ausarbeitung der notwendigen Entscheidungsgrundlagen und Verträge zuhanden der Stimmberechtigen ist mit einigem Aufwand verbunden. Die Gemeinderäte und Schulpflegen hatten daher gemeinsam beschlossen, einen Auftrag des Souveräns abzuholen, bevor sie diese umfassenden Arbeiten in Angriff nehmen. Damit soll die politische Legitimation für das Projekt gestärkt werden.
Die Stimmberechtigten aller beteiligten politischen Gemeinden und Schulgemeinden haben am 15. April 2018 in einer Grundsatzabstimmung der Aufnahme von Fusionsverhandlungen zwischen den Politischen Gemeinden einerseits und den Schulgemeinden (inkl. Einheitsgemeinden) andererseits zugestimmt.
Mit der Zustimmung zur Prüfung der Fusionsvariante „eine politische Gemeinde und eine vereinigte Schulgemeinde“, werden nun in einer zweiten Projektphase die Vor- und Nachteile einer möglichen Schul- und Gemeindefusion abgeklärt und die entsprechenden Zusammenschluss-Verträge erarbeitet.
Obwohl es sich bei den geplanten Fusionsvorlagen «Politische Gemeinden» und «Schulgemeinden» grundsätzlich um zwei eigenständige Vorlagen handelt, müssen die beiden Projekte aufeinander abgestimmt werden. Denn um die Schulgemeinden fusionieren zu können, sind zwei Schulen aus zwei Einheitsgemeinden (Henggart und Thalheim an der Thur) herauszulösen. Eine Vereinigung der Politischen Gemeinden wiederum ist nur möglich, wenn der Zusammenschluss der Schulgemeinden zustande kommt, da es für die beiden Schulen aus den Einheitsgemeinden zwingend eine Anschlusslösung braucht. Der Verbleib dieser Schulen in einer vereinigten Politischen Gemeinde wäre aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Über die beiden Fusionsvorlagen stimmen die Stimmberechtigten aller beteiligten Gemeinden wiederum zwingend und separat ab. Nur wenn die Stimmberechtigten aller beteiligten Gemeinden diesen Zusammenschlussverträgen zugestimmt haben, ist die Fusion beschlossen und kann umgesetzt werden.